Schleswig-Holstein

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Leitfaden „Artenreiche Grünflächen“ – Für mehr Artenvielfalt, gegen das Insektensterben

03.12.2020 Erstellt von Detlev Finke

Umweltministerium, Verkehrsministerium und DVL veröffentlichen neue Handreichung in Schleswig-Holstein

Grünflächen sind mehr als nur kurz gemähter Rasen: Längst sprießen vielerorts neben Wegen und Straßen in Schleswig-Holstein üppige Blühwiesen mit Margerite, Schafgarbe und Hasenklee. So gewinnen kommunale und straßenbegleitende Grünflächen zunehmend an Bedeutung: Sie sind rund um die Uhr geöffnete Tankstelle für Bienen, Schmetterlinge und andere Insekten. Sie sind beliebter Spielplatz und Rückzugsort für Tiere. Und sie erfüllen eine weitere wichtige Funktion, indem sie das Landschaftsbild bereichern und die Kulturlandschaft mit heimischen Pflanzenarten bewahren.

In Zusammenarbeit zwischen der Artenagentur Schleswig-Holstein des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL), dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV) sowie dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) ist ein Leitfaden entstanden, der praxisorientierte Hinweise gibt, wie Grünflächen und Straßenbegleitgrün mit gebietsheimischem Saatgut zu artenreicheren Beständen aufgewertet und entwickelt werden können. Für mehr Artenvielfalt, gegen das Insektensterben.

Herausgeber sind das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND) gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT).

Der Leitfaden dient der Anleitung zur Anlage und Pflege artenreicher Wiesen- und Rasenflächen an Straßen, Wegen und Plätzen in Schleswig-Holstein. Umfassende Erfahrungen der Artenagentur Schleswig-Holstein und des LBV aus den vergangenen zehn Jahren sind in das Dokument eingeflossen. Grundlage bildeten dabei insbesondere das Pilotprojekt „Anlage und Pflege von straßenbegleitenden Blühstreifen“ entlang der A7 sowie die Landesinitiative „Schleswig-Holstein blüht auf“. Der Leitfaden richtet sich insbesondere an die für die Unterhaltung zuständigen Straßenbaulastträger, an die Kommunen sowie die interessierte Öffentlichkeit.


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