Schleswig-Holstein

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Für Landwirte: Schleswig-Holstein blüht auf!

12.02.2021

Kostenloses Saatgut vom Land für die Anlage von insektenfreundlichen Blühflächen

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung spendiert auch im Jahr 2021 wieder kostenloses Saatgut für die Anlage von insektenfreundlichen Blühflächen.

Für private Gärten kann leider kein Saatgut ausgegeben werden.

Rahmenbedingungen für die Vergabe der Blühmischung „einjährige Honigbrache“ in Bio-Qualität oder einer mehrjährigen Blühmischung mit regionalen Wildpflanzen, geeignet für landwirtschaftliche Flächen mit offenen Böden/Landwirte:

ACHTUNG: Das Saatgut ist nicht für Grün(land)flächen geeignet! Für landwirtschaftliches Grünland gilt das Dauergrünlanderhaltungsgesetz, andere Flächen mit Grasnarbe sollen für die Einsaat nicht umgebrochen werden!

  • Formlose Anmeldung mit Angaben zur Flächengröße per E-Mail an SH-blueht-auf@dvl.org  bis 01. April 2021, die Anmeldung muss durch den Flächeneigentümer bzw. –Nutzer erfolgen.
  • Mindestbestellmenge für 2.000 m², Mindestbreite der Blühfläche 9 Meter, möglichst voll besonnt, Flächen ohne Staunässe und/oder ohne Moorböden, keine Vorbelastung durch problematische Kräuter bzw. Gräser.
  • Aussaat bis 31. Mai, kein Umbruch der Flächen bis Anfang Oktober, bis dahin ebenfalls keine Bodenbearbeitung und Mahd, kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.
  • Ausweisung der Blühfläche im Sammelantrag Agrarförderung als eigener Schlag und Codierung als "einjährige Honigbrache", oder Anlage als "Blühstreifen/Bejagungsschneise" mit marginalem Umfang und Setzen der entsprechenden Bindung "BJS" bei der dazugehörigen Hauptkultur im Sammelantrag.
  • Für Blühflächen auf ökologisch bewirtschafteten Flächen entfällt die MSL-Prämie.
  • Für Flächen, die im Vertragsnaturschutz gebunden sind, oder als Ökologische Vorrangfläche angerechnet werden sollen, wird kein Saatgut zur Verfügung gestellt.
  • Die Einhaltung der Rahmenbedingungen soll durch Unterzeichnen einer Teilnahmeerklärung bestätigt werden. Erst bei Vorliegen der unterzeichneten Teilnahmeerklärung ist die Anmeldung endgültig erfolgt!

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