Nach dem Artenhilfsprogramm des Landes Schleswig-Holstein sind für ausgewählte Tier- und Pflanzenarten geeignete Maßnahmen zur Bestandsförderung erforderlich. Um entsprechende Projekte zu entwickeln und umzusetzen, wurde beim DVL die Artenagentur Schleswig-Holstein eingerichtet. Um das Artenhilfsprogramm zu unterstützen, verfolgt die Artenagentur verschiedene Ansätze:
- Projekte für akut bedrohte Arten: Für einzelne Pflanzen- und Tierarten, bei denen aufgrund ihrer Bestandsgefährdung akuter Handlungsbedarf besteht, müssen Maßnahmen zum unmittelbaren Arterhalt ergriffen werden.
- Projekte zur Flächenentwicklung: Durch die Optimierung und Entwicklung von Einzelflächen können Zielarten aus mehreren Gruppen gefördert werden.
- Pilotprojekte: Im Rahmen von Modellvorhaben lassen sich neue Bewirtschaftungsverfahren, Artenhilfsmaßnahmen oder Konzepte erproben, die in Abhängigkeit der Projektergebnisse u. U. in (EU-kofinanzierte) Förderprogramme übernommen werden können, so dass die Maßnahmen ggf. auf einer Mehrzahl an Flächen angewendet werden können.
- Neue Partnerschaften: Die Zielsetzungen für den Erhalt und die Förderung wildlebender Arten lassen sich nur erreichen, wenn möglichst viele und auch neue Partner für die Umsetzung geeigneter Maßnahmen gewonnen werden.