Ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt ist die Wahrung der genetischen Vielfalt auf Art, Unterart- und Ökotypenebene. Nach der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2009 dürfen keine gebietsfremden Pflanzenarten verwendet werden, wenn eine Gefährdung von Ökosystemen, Arten und Biotopen nicht auszuschließen ist (BNatSchG § 40 (4)). Extensive Grün- und Offenlandbiotope nehmen dabei in den Kulturlandschaften Deutschlands und Mitteleuropas aufgrund ihrer Artenvielfalt eine besondere Stellung ein.
Dieses Spenderflächenkataster dient der Gewinnung von gebietsheimischem Grünland-Saatgut in Schleswig-Holstein. Die Verwendung dieses Saatgutes trägt gerade bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und bei der Renaturierung degradierter Lebensräume wesentlich zu einer nachhaltigen Entwicklung bei und erfüllt die Konvention zum Erhalt der Biologischen Vielfalt mit Leben.
Ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung dieser naturschutzfachlichen Ziele ist die Erstellung eines Spenderflächenkatasters, um neben Regiosaatgut auch auf heimisches Mahdgut zurückgreifen zu können.
Die Koordinierungsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) DVL Schleswig-Holstein hat die Aufgabe übernommen, gemeinsam mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) ein Kataster der Bestände und Flächen zu erstellen, die für eine Beerntung von Einzelarten und Vegetationstypen in Frage kommen.